
Mysterienfeier in Eleusis. Griechenland August 2020
Du trägst eine „Nasen-Mund-Bedeckung“, weil du meinst, dich dadurch zu schützen? Oder andere vor dir zu schützen? Du findest es angemessen, dass Schüler Masken tragen? Dass auch kleine Kinder damit ausgestattet werden, wenn sie in den Kindergarten oder Hort gehen? Du findest, dass Menschen, die keine Masken anziehen, sich leichtsinnig bis verbrecherisch verhalten, weil sie sich selbst und ihre Mitmenschen gefährden? Dass man sie mit Bußgeldern zur Raison bringen muss, und sie notfalls bespucken und aus dem Bus werfen sollte?
Dann lies doch mal die Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medzinprodukte (Offizielle Webseite) sorgfältig durch. Falls du keine Lust dazu hast, hier die wichtigsten Informationen:
a) Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen (z.B. selbst hergestellten Masken, „Community- oder DIY-Masken“) können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.
b) Hinweis für die Hersteller:„Besondere Klarheit ist bei der Bezeichnung und Beschreibung der Maske geboten, die nicht auf eine Schutzfunktion hindeuten darf, da diese nicht nachgewiesen ist. Vielmehr sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung handelt.“
c) Hinweis für„Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten:
• Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden. • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern. • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.• Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden. • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).“
Beachte bitte, dass es im Text heißt: „Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten…“ . Diese Formulierung ist sinnvoll, da es sich um eine ganz private Entscheidung handelt („nur für den privaten Gebrauch“). Jeder, der es möchte, kann einen Mund-Nasen-Schutz aufsetzen, aber er sollte darauf achten, dass seine Maske nicht zu einer Viren- und Bakterienschleuder wird, durch die er sich und andere gefährdet (Benutzerhinweise). Die Anforderungen an einen korrekten Gebrauch der Maske verbieten es, sie Schulkindern aufzusetzen. Oder glaubt jemand im Ernst, dass sie sich nach jedem Gebrauch die Händchen 20-30 Sekunden mit Seife waschen, dass sie feuchte Masken sofort durch trockene ersetzen, dass sie Masken nicht an der Außenseite anfassen? Und ihre Masken sollen nicht lange im Beutel bleiben, weil sie sonst schimmeln? Und überhaupt nur wieder aufgesetzt werden, wenn sie zuvor bei 90 Grad gewaschen wurden….
Ein echter Schutz wird nur durch medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) gewährleistet. Daher mein früherer Vorschlag, solche Masken den besonders gefährdeten Menschen auf Rezept umsonst zur Verfügung zu stellen. Allerdings ist zu beachten, dass die Atemprobleme von Asthmatikern u.a. durch das Tragen von Schutzmasken erhöht werden (siehe hier). Alle anderen mögen es halten, wie sie möchten.
———————————————————————————————————-
Der Originaltext der Bundesbehörde, soweit er sich auf die einfachen Stoffmasken bezieht, deren Gebrauch inzwischen ja bei vielen Gelegenheiten vorgeschrieben ist und deren Nichtgebrauch mit Geldstrafen geahndet wird.
Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund–Nasen-Bedeckungen (z.B. selbst hergestellten Masken, „Community- oder DIY-Masken“), medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)
Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation zu SARS-CoV-2 / Covid-19 werden in unterschiedlichen Zusammenhängen verschiedene Typen von Masken zur Bedeckung von Mund und Nase genutzt. Da sich diese Masken grundsätzlich in ihrem Zweck – und damit auch in ihren Schutz- und sonstigen Leistungsmerkmalen – unterscheiden, möchte das BfArM im Folgenden auf wesentliche Charakteristika hinweisen.
Zu unterscheiden sind im Wesentlichen Masken, die als Mund-Nasen-Bedeckungen aus handelsüblichen Stoffen hergestellt werden (1. „Community- oder DIY-Masken“) und solche, die aufgrund der Erfüllung einschlägiger gesetzlicher Vorgaben und technischer Normen Schutzmasken mit ausgelobter Schutzwirkung darstellen (2. Medizinische Gesichtsmasken und 3. Partikelfiltrierende Halbmasken). \
Maskentyp / Eigenschaften
1. Mund-Nasen-Bedeckung
Abkürzung/Synonym DIY-Maske; Behelfs-Mund-Nasen-Maske; Community-Maske MNS; Verwendungszweck Privater Gebrauch
Medizinprodukt bzw. Schutzausrüstung Nein
Schutzwirkung i.d.R. nicht nachgewiesen;
durch das Tragen können Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden
Mund-Nasen-Bedeckungen sind im weitesten Sinne Masken, die (z.B. in Eigenherstellung auf Basis von Anleitungen aus dem Internet oder industriell gefertigt als modisches Gesichtstextil) aus handelsüblichen Stoffen genäht und im Alltag getragen werden. Entsprechende einfache Mund-Nasen-Bedeckungen genügen in der Regel nicht den für Medizinische Gesichtsmasken (2.) oder persönliche Schutzausrüstung wie partikelfiltrierende Halbmasken (3.) einschlägigen Normanforderungen bzw. haben nicht die dafür gesetzlich vorgesehenen Nachweisverfahren durchlaufen. Sie dürfen nicht als Medizinprodukte oder Gegenstände persönlicher Schutzausrüstung in Verkehr gebracht und nicht mit entsprechenden Leistungen oder Schutzwirkungen ausgelobt werden.
Träger der beschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen können sich nicht darauf verlassen, dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.
Hinweise für Hersteller:
Es ist im Falle der Beschreibung/Bewerbung einer Mund-Nasen-Bedeckung durch den Hersteller oder Anbieter darauf zu achten, dass nicht der Eindruck erweckt wird, es handele sich um ein Medizinprodukt oder persönliche Schutzausrüstung. Besondere Klarheit ist bei der Bezeichnung und Beschreibung der Maske geboten, die nicht auf eine Schutzfunktion hindeuten darf, da diese nicht nachgewiesen ist. Vielmehr sollte ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass es sich weder um ein Medizinprodukt, noch um persönliche Schutzausrüstung handelt.
Trotz dieser Einschränkungen können geeignete Masken als Kleidungsstücke dazu beitragen, die Geschwindigkeit des Atemstroms oder Tröpfchenauswurfs z.B. beim Husten zu reduzieren. Auf diese Weise können sie bzw. ihre Träger einen Beitrag zur Reduzierung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 leisten.
Fest gewebte Stoffe sind in diesem Zusammenhang besser geeignet als leicht gewebte Stoffe.
Hinweise für Anwender zur Handhabung von Mund-Nasen-Bedeckungen:
Den besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen. Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten.
Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten, sollten daher unbedingt folgende Regeln berücksichtigen:
• Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
• Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, http://www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, http://www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
• Auch mit Maske sollte der vom RKI empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
• Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
• Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
• Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
• Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
• Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
• Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
• Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
• Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
• Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.