Ausstellung und Ikonen in Alt-Kardamili

Bei unserem gestrigen Besuch im hohen Turm von Alt-Kardamili freute ich mich über eine Ausstellung des maniatischen Künstlers Stavros Kostireas, der in London lebt, im Herzen aber die alte Heimat trägt.

In der Ausstellung wurden schwarzweiße Feder- und Tuschzeichnungen und sehr farbkräftige Gemälde gezeigt. Eine kleine Auswahl:

Feder- und Tuschzeichnungen:

Gemälde mittlerer Größe

Kleinformatige Gemälde:

Die Kirche des Heiligen Spiridon (meine Zeichnung von 2024) …

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war gestern offen, und so konnte ich auch einen Blick auf die figurenreichen Ikonen aus dem 18. Jahrhundert werfen, deren goldrotes Glühen in den Landschaftsbildern des Malers wiederkehrt.

Hier seht ihr einmal, wie sich Kardamili von der Zufahrtsstraße aus gesehen an der zerklüfteten Küste ausbreitet:

Die Mani ist hier als drei Puzzlestücke in hellerem Gelb dargestellt. Kardamili (helle Linie) ist das Verwaltungszentrum der westlichen Mani, in der wir leben. N bedeutet „Notos“ (Süden).

(Exponat im Turm von Alt-Kardamili)

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Tagebuch der Lustbarkeiten: frühmorgendliches Meer

Manche Frühaufsteher gehen schwimmen, bevor die Sonne, die hinter dem Vorgebirge aufgegangen ist, das Meer berührt. Die weite Bucht vor dem Hotel, wo wir uns zum Paneurhythmietanzen treffen, bietet den Früh- und Winterschwimmern ideale Bedingungen. Und es sind durchaus nicht nur sportliche Kraftmenschen, die sich da einfinden – im Gegenteil, denn der Zugang zum Wasser ist bequem. Es fahren sogar kleine Busse in regelmäßigem Abstand vom Zentrum Kalamatas an diesen Strand…

Nach dem Tanzen werde auch ich ins Meer steigen.

(Fotos vom 26.8.2025. 8.30 Uhr)

 

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112 Stufen, 87: Schweigen (Johann Wolfgang von Goethe, Georg Trakl)

Reiner hat ein „Mitmachding“ initiiert. Es geht darum, jeden Tag einen Text zu einem Wort zu posten, das sich auf der Holsteiner Treppe in Wuppertal, verteilt auf 9 Absätze befindet. Es reizt mich, da mitzumachen, allerdings eher nicht mit eigenen Textproduktionen, sondern mit literarischen Assoziationen und Gedichten anderer. Ich bin gespannt, welche Texte, Gedichte, Geschichten jedes dieser Wörter in meiner Erinnerung aufleuchten lässt. All diese Erinnerungen an Gelesenes und im Gedächtnis Aufgehobenes sollen mir einen nachklingenden Teppich weben, den ich über die Stufen lege, um noch einmal hinaufzusteigen.

Eine unvergleichliche Perle unter den Gedichten fällt mir sogleich zum Wort „Schweigen“ ein. Goethe schrieb es vermutlich am Abend des 6. September 1780 mit Bleistift an die Holzwand einer Jagdaufseherhütte auf dem Kickelhahn bei Ilmenau. Er war damals 31 Jahre alt. An einem Tag wie heute – am 27. August des Jahres 1831 – suchte er die Hütte erneut auf, um das kleine Gedicht noch einmal zu lesen, und er weinte. So berichtete der Berginspektor und Geologe Johann Christian Mahr, der ihn auf diesem letzten Weg hinauf zur Hütte begleitete. Es war der Tag vor seinem 83. Geburtstag. Ein halbes Jahr später würde er sterben.  

Was ist das Besondere dieses Gedichts? Es lässt den Blick in einem großen umfassenden Bogen schweifen von der hochragenden mineralischen Struktur der Berge hinunter zur lebendigen Welt der Pflanzen und deren Bewohnern, den Vögeln, hin ins Innere der Menschenseele, die die tiefe Verbundenheit mit den drei Naturreichen fühlt und sich dieser Grundstimmung im „du auch“ vergewissert.

Jetzt ist Mitternacht vorbei – und Goethes Geburtstag: der 28. August. Auch ich gehe nun auf meinen Turm, um unter dem Sternenzelt zu ruhen. Gute Nacht allseits!

 

Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)

Wandrers Nachtlied

Über allen Gipfeln
Ist Ruh‘,
In allen Wipfeln
Spürest Du
Kaum einen Hauch;
Die Vögel schweigen im Walde.
Warte nur! Balde
Ruhest du auch.

 

 

Bevor ich hier nun wirklich Schluss mache, fällt mir noch ein anderes poetisches Juwel zum „Schweigen“ ein, dieses Mal von Georg Trakl: Verklärter Herbst (1913)

Verklärter Herbst

Gewaltig endet so das Jahr
Mit goldnem Wein und Frucht der Gärten.
Rund schweigen Wälder wunderbar
Und sind des Einsamen Gefährten.

Da sagt der Landmann: Es ist gut.
Ihr Abendglocken lang und leise
Gebt noch zum Ende frohen Mut.
Ein Vogelzug grüßt auf der Reise.

Es ist der Liebe milde Zeit.
Im Kahn den blauen Fluß hinunter
Wie schön sich Bild an Bildchen reiht –
Das geht in Ruh und Schweigen unter.

 

Die Legebilder machte ich für das Kinderbuch Tiu-Tui, das im eichhörnchenverlag erschien (https://gerdakazakou.com/2018/02/20/vorankuendigung-zu-meinem-tui-tiu-kinderbuch/)

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Tagebuch der Lustbarkeiten: Alt-Kardamili

Wieder einmal waren wir in Kardamili, dieses Mal, um Freunde zu treffen und Alt-Kardamili einen Besuch abzustatten. Es handelt sich um eine festungsartige Anlage aus dem 18.-19. Jahrhundert, die zwischenzeitlich zu Ruinen verfallen war und nun weitgehend wiederaufgebaut ist. Die Makette zeigt, wie der Ort früher aussah.

Heute:

Am eindrucksvollsten ist der hohe Geschlechterturm, in dem ein kleines Museum mit Zeugnissen aus der Geschichte der Mani und eine Kunstausstellung untergebracht sind.

Drei Etagen – drei Ausblicke.

Von oben hat man einen hübschen Überblick über den Teil der alten Stadt, der noch erhalten und nun renoviert wurde. In der Ferne die neue Stadt.

Hochragend auch die Zypressen

Weiteres morgen. Gute Nacht!

 

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112 Stufen, 86: Missbrauch (Immanuel Kant)

Reiner hat ein „Mitmachding“ initiiert. Es geht darum, jeden Tag einen Text zu einem Wort zu posten, das sich auf der Holsteiner Treppe in Wuppertal, verteilt auf 9 Absätze befindet. Es reizt mich, da mitzumachen, allerdings eher nicht mit eigenen Textproduktionen, sondern mit literarischen Assoziationen und Gedichten anderer. Ich bin gespannt, welche Texte, Gedichte, Geschichten jedes dieser Wörter in meiner Erinnerung aufleuchten lässt. All diese Erinnerungen an Gelesenes und im Gedächtnis Aufgehobenes sollen mir einen nachklingenden Teppich weben, den ich über die Stufen lege, um noch einmal hinaufzusteigen.

Der Begriff „Missbrauch“ setzt voraus, dass es einen legalen Gebrauch gibt. Also kann er sich nicht auf Menschen beziehen? Menschen kann man doch nicht legal gebrauchen, oder? Richtig! Menschen sind (so sahen es die Aufklärer) keine Sachen. Aber die Geschlechtsorgane eines Menschen, die kann man ganz legal erwerben und gebrauchen – jedenfalls wenn es nach der Definition der Ehe durch den Philosophen Immanuel Kant (1724-1804) geht.

Was ist die Ehe? In Kurzform:

Der legale wechselseitige Gebrauch der Geschlechtsorgane. 

Diese Assoziation kam mir, als ich über das Wort „Missbrauch“ nachdachte.

Es ist erhellend, den gesamten diesbezüglichen Abschnitt der „Metaphysik der Sitten“ (1797) zu lesen, in dem Immanuel Kant das Wann, mit Wem und zu welchem Behufe des „Geschlechtsverkehrs“ in schöner Klarheit formuliert. Bemerkenswert ist, dass er die Gegenseitigkeit der Einräumung von Rechten und Pflichten des Ehepaares zum tragenden Begriff des Familienrechts macht.

Kant und die Liebe, mit Brunis Schnipselspende

Kant, Von dem auf dingliche Art persönlichen Recht [*]

Metaphysik der Sitten, Rechtslehre §§ 22 – 30

Des Rechts der häuslichen Gesellschaft
erster Titel: Das Eherecht.
§ 24

Geschlechtsgemeinschaft ( commercium sexuale ) ist der wechselseitige Gebrauch, den ein Mensch von eines anderen Geschlechtsorganen und Vermögen macht ( usus membrorum et facultatum sexualium alterius ), und entweder ein natürlicher (wodurch seines Gleichen erzeugt werden kann), oder unnatürlicher Gebrauch und dieser entweder an einer Person ebendesselben Geschlechts, oder einem Thiere von einer anderen als der Menschengattung; Welche Übertretungen der Gesetze, unnatürliche Laster ( crimina carnis contra naturam ), die auch unnennbar heißen, als Läsion der Menschheit in unserer eigenen Person durch gar keine Einschränkungen und Ausnahmen wider die gänzliche Verwerfung gerettet werden können.

Die natürliche Geschlechtsgemeinschaft ist nun entweder die nach der bloßen thierischen Natur ( vaga libido, venus volgivaga, fornicatio ), oder nach dem Gesetz. – Die letztere ist die Ehe ( matrimonium ), d. i. die Verbindung zweier Personen verschiedenen Geschlechts zum lebenswierigen wechselseitigen Besitz ihrer Geschlechtseigenschaften. – Der Zweck, Kinder zu erzeugen und zu erziehen, mag immer ein Zweck der Natur sein, zu welchem sie die Neigung der Geschlechter gegeneinander einpflanzte; aber daß der Mensch, der sich verehlicht, diesen Zweck sich vorsetzen müsse, wird zur Rechtmäßigkeit dieser seiner Verbindung nicht erfordert; denn sonst würde, wenn das Kinderzeugen aufhört, die Ehe sich zugleich von selbst auflösen.

Es ist nämlich, auch unter Voraussetzung der Lust zum wechselseitigen Gebrauch ihrer Geschlechtseigenschaften, der Ehevertrag kein beliebiger [Seite 277] sondern durchs Gesetz der Menschheit nothwendiger Vertrag, d. i. wenn Mann und Weib einander ihren Geschlechtseigenschaften nach wechselseitig genießen wollen, so müssen sie sich nothwendig verehlichen, und dieses ist nach Rechtsgesetzen der reinen Vernunft nothwendig.

§ 25

Denn der natürliche Gebrauch, den ein Geschlecht von den Geschlechtsorganen des anderen macht, ist ein Genuß, zu dem sich ein Theil dem anderen hingiebt. In diesem Act macht sich ein Mensch selbst zur Sache, welches dem Rechte der Menschheit an seiner eigenen Person widerstreitet. Nur unter der einzigen Bedingung ist dieses möglich, daß, indem die eine Person von der anderen gleich als Sache erworben wird, diese gegenseitig wiederum jene erwerbe; denn so gewinnt sie wiederum sich selbst und stellt ihre Persönlichkeit wieder her. Es ist aber der Erwerb eines Gliedmaßes am Menschen zugleich Erwerbung der ganzen Person, weil diese eine absolute Einheit ist; – folglich ist die Hingebung und Annehmung eines Geschlechts zum Genuß des andern nicht allein unter der Bedingung der Ehe zulässig, sondern auch allein unter derselben möglich. Daß aber dieses persönliche Recht es doch zugleich auf dingliche Art sei, gründet sich darauf, weil, wenn eines der Eheleute sich verlaufen, oder sich in eines Anderen Besitz gegeben hat, das andere es jederzeit und unweigerlich gleich als eine Sache in seine Gewalt zurückzubringen berechtigt ist.

§ 26

Aus denselben Gründen ist das Verhältniß der Verehlichten ein Verhältniß der Gleichheit des Besitzes, sowohl der Personen, die einander wechselseitig besitzen (folglich nur in Monogamie, denn in einer Polygamie gewinnt die Person, die sich weggiebt, nur einen Theil desjenigen, dem sie ganz anheim fällt, und macht sich also zur bloßen Sache), als auch der Glücksgüter, wobei sie doch die Befugniß haben, sich, obgleich nur durch einen besonderen Vertrag, des Gebrauchs eines Theils derselben zu begeben.

Daß der Concubinat keines zu Recht beständigen Contracts fähig sei, so wenig als die Verdingung einer Person zum einmaligen Genuß ( pactum fornicationis ), folgt aus dem obigen Grunde. Denn [Seite 278] was den letzteren Vertrag betrifft: so wird jedermann gestehen, da die Person, welche ihn geschlossen hat, zur Erfüllung ihres Versprechen rechtlich nicht angehalten werden könnte, wenn es ihr gereuete; und so fällt auch der erstere, nämlich der des Concubinats, (als pactum turpe ) weg, weil dieser ein Contract der Verdingung ( locatio-conductio ) sein würde und zwar eines Gliedmaßes zum Gebrauch eines Anderen, mithin wegen der unzertrennlichen Einheit der Glieder an einer Person diese sich selbst als Sache der Willkür des Anderen hingeben würde; daher jeder Theil den eingegangenen Vertrag mit dem anderen aufheben kann, so bald es ihm beliebt, ohne daß der andere über Läsion seines Rechts gegründete Beschwerde führen kann. – Eben dasselbe gilt auch von der Ehe an der linken Hand, um die Ungleichheit des Standes beider Theile zur größeren Herrschaft des einen Theils über den anderen zu benutzen; denn in der That ist sie nach dem bloßen Naturrecht vom Concubinat nicht unterschieden und keine wahre Ehe. – Wenn daher die Frage ist: ob es auch der Gleichheit der Verehlichten als solcher widerstreite, wenn das Gesetz von dem Manne in Verhältniß auf das Weib sagt: er soll dein Herr (er der befehlende, sie der gehorchende Theil) sein, so kann dieses nicht als der natürlichen Gleichheit eines Menschenpaares widerstreitend angesehen werden, wenn dieser Herrschaft nur die natürliche Überlegenheit des Vermögens des Mannes über das weibliche in Bewirkung des gemeinschaftlichen Interesse des Hauswesens und des darauf gegründeten Rechts zum Befehl zum Grunde liegt, welches daher selbst aus der Pflicht der Einheit und Gleichheit in Ansehung des Zwecks abgeleitet werden kann.

§ 27

Der Ehe – Vertrag wird nur durch eheliche Beiwohnung ( copula carnalis ) vollzogen. Ein Vertrag zweier Personen beiderlei Geschlechts mit dem geheimen Einverständniß entweder sich der fleischlichen Gemeinschaft zu enthalten, oder mit dem Bewußtsein eines oder beider Theile, dazu unvermögend zu sein, ist ein simulirter Vertrag und stiftet keine Ehe; kann auch durch jeden von beiden nach Belieben aufgelöset werden. Tritt aber das Unvermögen nur nachher ein, so kann jenes Recht durch diesen unverschuldeten Zufall nichts einbüßen. [Seite 279]

Die Erwerbung einer Gattin oder eines Gatten geschieht also nicht facto (durch die Beiwohnung) ohne vorhergehenden Vertrag, auch nicht pacto (durch den bloßen ehelichen Vertrag ohne nachfolgende Beiwohnung), sondern nur lege : d. i. als rechtliche Folge aus der Verbindlichkeit in eine Geschlechtsverbindung nicht anders, als vermittelst des wechselseitigen Besitzes der Personen, als welcher nur durch den gleichfalls wechselseitigen Gebrauch ihrer Geschlechtseigenthümlichkeiten seine Wirklichkeit erhält, zu treten.

 

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Dienstags-Drabble: Frische Luft! (überhaupt nicht kata-strophisch)

Für das heutige Dienstags-Drabble hat Heide die Wörter

Dunsthülle – sich formen – unbezahlbar

vorgegeben. Ich habe dazu einen Frischluft-Text in ordentlichen Reimen erdichtet.

 

Frische Luft!

In der Dunst- und Nebelhülle

die so manche fleißig weben

siehst Gestalten du in Fülle

und du fragst dich, ob sie leben?

 

Sind wohl Geister, sind Gespenster

Was sich drinnen formen will…

Öffne angelweit das Fenster

Sei’s Oktober, sei’s April.

 

Denn was hilft dir das Orakel

Solcher wabernden Gestalten?

Nichts als lügnerisch Spektakel

Ist΄s, was ihre Stimmen lallten.

 

Achte stets auf klare Sicht

Sie erlaubt dir, zu verstehen

Was real ist und was nicht

Lass dir nicht den Kopf verdrehen!

 

Frische Luft verschafft dir Klarheit

Wenn die Lüge lauthals brüllt,

Unbezahlbar ist die Wahrheit

Die man dir so gern verhüllt.

 

 

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112 Stufen, 85: Verfolgung (Mascha Kaleko)

Reiner hat ein „Mitmachding“ initiiert. Es geht darum, jeden Tag einen Text zu einem Wort zu posten, das sich auf der Holsteiner Treppe in Wuppertal, verteilt auf 9 Absätze befindet. Es reizt mich, da mitzumachen, allerdings eher nicht mit eigenen Textproduktionen, sondern mit literarischen Assoziationen und Gedichten anderer. Ich bin gespannt, welche Texte, Gedichte, Geschichten jedes dieser Wörter in meiner Erinnerung aufleuchten lässt. All diese Erinnerungen an Gelesenes und im Gedächtnis Aufgehobenes sollen mir einen nachklingenden Teppich weben, den ich über die Stufen lege, um noch einmal hinaufzusteigen.

Rassistische Verfolgung ist schlimmer als politische, denn der, der verfolgt wird, hat nicht die Möglichkeit, einem unerwünschten Aspekt seiner Existenz abzuschwören und dadurch der Verfolgung zu entkommen. Mascha Kaleko ist unter den Bedingungen der rassistischen Verfolgung geboren worden – aufgewachsen – zur Dichterin geworden …

Eine sehr schöne Auswahl ihrer Gedichte, die sich wie eine Autobiografie liest, fand ich hier. Dieser Auswahl habe ich auch das folgende Gedicht entnommen.

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Mascha Kaléko

Überfahrt

Wir haben keinen Freund auf dieser Welt.
Nur Gott. Den haben sie mit uns vertrieben.
Von all den Vielen ist nur er geblieben.
Sonst keiner, der in Treue zu uns hält.

Kein Herz, das dort am Ufer um uns weint,
nur Wind und Meer, die leise uns beklagen.
Lass uns dies alles still zu zweien tragen,
dass keine Träne freue unsern Feind.

Sei du im Dunkel nah. Mir wird so bang.
Ich habe Vaterland und Heim verlassen.
Es wartet so viel Weh auf fremden Gassen.
Gib du mir deine Hand. Der Weg ist lang.

Und wenn das Schiff auf fremder See zerschellt,
wir sind einander mit dem Blut verschrieben.
Wir haben keinen Freund auf dieser Welt.
Uns bleibt das eine nur: uns sehr zu lieben.

 

 

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Archivbild der Woche (nachgetragen): 24. August 2023

Jeden Sonntag steige ich ins Archiv hinunter, um, wie Puzzleblume angeregt hat, ein Bild hervorzuholen, das ich an einem Tag wie diesem, aber in einem anderen Jahr aufgenommen habe. Gestern kam ich nicht dazu, das „Archivbild der Woche“ zu posten. Und so hole ich es heute nach.

Wunderbarerweise tauchte in den Tiefen des Archivs eines der Tierchen auf, die ich gestern in anderem Zusammenhang nicht so freundlich bedachte (hier). Und da niemand sage, ich würde es diskrimieren, zeige ich es hier in einer Großaufnahme und in seiner ganzen komplizierten Schönheit. („Heupferdchen“, Foto vom 24.8.2023)

 

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112 Stufen, 84: Schrecken (Heuschrecken, Franz Münterfering, Ukraine)

Reiner hat ein „Mitmachding“ initiiert. Es geht darum, jeden Tag einen Text zu einem Wort zu posten, das sich auf der Holsteiner Treppe in Wuppertal, verteilt auf 9 Absätze befindet. Es reizt mich, da mitzumachen, allerdings eher nicht mit eigenen Textproduktionen, sondern mit literarischen Assoziationen und Gedichten anderer. Ich bin gespannt, welche Texte, Gedichte, Geschichten jedes dieser Wörter in meiner Erinnerung aufleuchten lässt. All diese Erinnerungen an Gelesenes und im Gedächtnis Aufgehobenes sollen mir einen nachklingenden Teppich weben, den ich über die Stufen lege, um noch einmal hinaufzusteigen.

Bei dem heutigen Wort der Holsteiner Treppe „Schrecken“ fallen mir als erstes die „Schrecken des Kriegs“ samt ihren vielfältigen literarischen und künstlerischen Bearbeitungen ein. Aber es fällt mir auch  die Ukraine ein, die nicht nur von den Schrecken des Kriegs, sondern Ende Juli dieses Jahres auch von einer Heuschreckenplage heimgesucht wurde, die die verbliebenen Ernten im Süden des Landes vernichteten.

fonds and other hungry beasts

Heuschrecken – damit meine ich freilich nicht nur die Insekten, die laut Bibel als göttliche Strafe immer mal wieder die Menschheit überfallen, sondern auch die großen Hedge-Fonds und Vermögensverwalter, die seit Beginn des Kriegs massiv in den Kauf der landwirtschaftlichen Nutzflächen der Ukraine mit der berühmten schwarzen Erde eingestiegen sind. „Abertausende Hektar Land haben 2022 und 2023 den Besitz gewechselt. Laut der Studie „Krieg und Diebstahl“ des kalifornischen Oakland Instituts, eines Thinktank für Nahrungssicherheit und Landaneignungen, gehören bereits drei Millionen Hektar fruchtbares Ackerland gerade mal einem Dutzend großer Agrarunternehmen. Oaklands Strategiedirektor Frédérick Mousseau nennt das eine Übernahme der ukrainischen Landwirtschaft durch westliche Konzerne,“ meldete die FR bereits im Oktober 2023.

In einem Blogeintrag von 2015, den ich „Heuschrecken und andere Schrecken“ betitelte und auf die damalige griechische Krise bezog, schrieb ich : „Der Begriff Heuschreckendebatte wurde im April und Mai 2005 geprägt. Auslöser war eine Äußerung des damaligen SPD-Vorsitzenden Franz Münterfering. Er verglich das Verhalten mancher „anonymer Investoren mit Heuschreckenplagen.

Franz Münterfering gegenüber BILD:

„Manche Finanzinvestoren verschwenden keinen Gedanken an die Menschen, deren Arbeitsplätze sie vernichten – sie bleiben anonym, haben kein Gesicht, fallen wie Heuschreckenschwärme über Unternehmen her, grasen sie ab und ziehen weiter.“

„Heuschrecken“ gelten im deutschen politischen Sprachgebrauch seitdem als Metapher für Private-Equity-Gesellschaften und andere Formen der Kapitalbeteiligung mit kurzfristigen oder überzogenen Renditeerwartungen, wie Hedge-Fonds oder sogenannte Geierfonds.

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Kunst hilft: „Familienausflug“ wechselte die Besitzerin

Heute wurde eines der früheren Aquarelle nachgefragt, und ich freute mich. Es handelt sich um das Aquarell (mit Feder) „Familienausflug“, das Eva sich aussuchte.

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