Der Geist von Weimar. Goethe, die Jugend und ein Amtsrichter.

Er ist aus dem Tiefschlaf erwacht, schüttelt sich, reibt sich den Schlaf aus den Augen und schaut sich verwundert um: der Geist von Weimar.

Durch die Flure eilen Amtsträger, Maskenträger, Robenträger, Aktenträger. Aha, ein Gericht. Keins von den hohen und mächtigen Gerichten, sondern nur ein Amtsgericht. Aber auch damals: was war Weimar schon? Ein feudal regiertes Städtchen. Ein Herr Geheimrat wars, der Weimar ins Gedächtnis nicht nur der Deutschen einbrannte. Und jetzt? Jetzt ist es ein Amtsrichter, der mich und Abertausende hoffen lässt, dass der Nebel, der sich immer tiefer in den Hirnen der Menschen einnistete, von hier aus lichten wird. „Mehr Licht“ – so waren die letzten Worte des großen Dichters. Ja, mehr Licht!

Wie schrieb J W Goethe, als er alt war – so alt wie ich heute?

Als neulich Schnee lag und meine Nachbarskinder ihre kleinen Schlitten auf der Straße ausprobieren wollten, sogleich war ein Polizeidiener nahe, und ich sah die armen Dingerchen fliehen, so schnell sie konnten. Jetzt, wo die Frühlingssonne sie aus den Häusern lockt und sie mit ihresgleichen vor ihren Türen gerne ein Spielchen machten, sehe ich sie immer geniert, als wären sie nicht sicher und als fürchteten sie das Herannahen irgendeines polizeilichen Machthabers. Es darf kein Bube mit der Peitsche knallen oder singen oder rufen, sogleich ist die Polizei da, es ihm zu verbieten. Es geht bei uns alles dahin, die liebe Jugend frühzeitig zahm zu machen und alle Natur, alle Originalität und alle Wildheit auszutreiben, so daß am Ende nichts übrigbleibt als der Philister.

zu Eckermann, 12. 3. 1828

Und nun ist da in Weimar also ein verständiger Richter aufgestanden, um dem Unsinn Einhalt zu gebieten.

Für die, die es noch nicht wissen: in einem Gerichtsurteil wird auf 146 Seiten ausbreitet, was Vernunft, Sachverstand und Menschlichkeit zu den sog. „Maßnahmen“ zu sagen haben, mit denen seit einem Jahr den Kindern und Jugendlichen die Luft zum Atmen abgeschnürt wird.

Zu viele Seiten? Nun, es lohnt sich. Aber wenn du nicht alles lesen magst, lies jedenfalls die erste Seite, die ich hier reinkopiere. (Amtsgericht_Weimar_9_F_148_21_EAO_Beschluss_anonym_2021_04_081.pdf)

Erste Seite:

Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21
hat das Amtsgericht Weimar durch … im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:

I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B,
geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der
Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der
Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen
Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder
vorzuschreiben:

1. im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art,
insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OPMaske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,
2. Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten,
die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,
3. an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV-2 teilzunehmen.

II. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B,
geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der
Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der
Schulleitungen wird geboten, für diese und alle weiteren an diesen Schulen
unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule
aufrechtzuerhalten.

III. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die beteiligten
Kinder tragen keine Kosten. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die
Beteiligten selbst.

IV. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.

Der Schlangentöter

 

 

 

 

Über gkazakou

Humanwissenschaftlerin (Dr. phil). Schwerpunkte Bildende Kunst und Kreative Therapien. In diesem Blog stelle ich meine "Legearbeiten" (seit Dezember 2015) vor und erläutere, hoffentlich kurzweilig, die Bezüge zum laufenden griechischen Drama und zur Mythologie.
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32 Antworten zu Der Geist von Weimar. Goethe, die Jugend und ein Amtsrichter.

  1. linienspiel schreibt:

    Macht hoffentlich Schule… 🙂🙂

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  2. Es wird Zeit, daß gerade Menschen aus der Justiz Widerstand leisten!
    Es ist unglaublich, daß man überhaupt sagen muss, er ist ein MUTIGER Richter!
    HOFFENTLICH folgen ihm noch viele! Es ist höchste Eisenbahn!

    Danke Gerda für Deinen Beitrag und DEINEN Mut Dich gegen dieses verlogene Schmierentheater auszusprechen, obwohl Dir bereits soviel Gegenwind entgegen gebracht wurde!

    Ganz liebe Grüße
    Babsi

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    • gkazakou schreibt:

      Liebe Babsi, danke. Es muss halt sehr viel mehr geklagt werden, dann können auch Richter sprechen. Ich weiß, dass die meisten Klagen abgewiesen wurden. Man muss eben das ganze Gebäude geduldig abklopfen. Wenn ich wegen Nichttragens der Maske mit einem Bußgeld belegt würde (ist noch nicht passiert), würde ich durch alle Instanzen klagen. Und da ist so ein Urteil hilfreich, um sich drauf zu beziehen.

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      • Ja Gerda, daß stimmt!
        Aber ich glaube die Gerichte bei uns sind überflutet mit Klagen, die lassen dann Klagen einfach verstreichen! Da geht’s dann um Fristen, dir nicht eingefallen werden und die Klagen werden a akta gelegt!
        Letztes Jahr wurde da mal ganz kurz darüber berichtet, aber auch daß wird jetzt unter den Tisch gekehrt!
        Den meisten geht da dann auch finanziell die Luft aus! Anwälte kosten viel Geld und einen wirklich guten musst du dann auch finden!

        Es ist wirklich traumatisch was da abläuft und ich bin dankbar, daß ich keine Kinder habe!

        Wünsche Dir noch einen schönen ausgleichenden Sonntag aus dem Du Kraft schöpfen kannst!❣❣❣❣🍀🍀🍀🍀🤗😉

        Liebe Grüße Babsi

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    • gkazakou schreibt:

      Danke, Babsi. Ich mache mich gleich auf die Socken, um eine uralte Grabanlage aus der minoischen Zeit zu besichtigen. Liegt schön in der Natur.

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  3. Werner Kastens schreibt:

    Weimar war schon immer bekannt fürs Wegschauen, liebe Gerda.

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    • gkazakou schreibt:

      Du meinst, fürs Hinschauen, nehme ich an. Hast du die Urteilsbegründung gelesen? Es lohnt sich. Oder schaust du lieber weg?

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      • Werner Kastens schreibt:

        Liebe Gerda,
        Ja, ich habe mich durch die ganze Urteilsbegründung durchgeackert. Mich hat eigentlich nur verwundert, dass man sich lediglich auf drei Gutachter konzentriert hat, von denen zumindest zwei sehr stark umstritten sind.
        In jedem Falle aber sind mir DIE Menschen lieber, die, auch wenn es wissenschaftlich kontrovers gesehen wird, so viel Respekt vor ihren Mitmenschen haben und Andere schützen möchten und deshalb Masken tragen und sich Tests unterziehen, auch wenn sie keinen Sonder-Kursus vom Staat über das richtige Händewaschen und Maskentragen bekommen haben.
        Und für mich steht Schutz des Lebens, des eigenen und dem von anderem, immer noch weiter vor dem Recht auf eigene Befindlichkeiten.

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      • kopfundgestalt schreibt:

        Vielleicht magst D U selbst mal nachlesen, Gerda.

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    • kopfundgestalt schreibt:

      Seeehr gut, Werner!

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      • gkazakou schreibt:

        Gerhard, inhaltliche Gegenrede wäre mir lieber. ICH habe das Urteil gelesen, von Anfang bis Ende, schon weil es mir große Freude machte. Ich wüsste nicht, was konkret inhaltlich dagegen vorzubringen wäre. Ein wenig mehr Empathie für Kinder und Jugendliche würde uns Älteren gut anstehen.

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      • kopfundgestalt schreibt:

        Es macht wenig Sinn, Gerda, in eine volle Diskussion einzusteigen. Du selbst hattest ja mal eine solche , die ich Dir angeboten hatte, abgelehnt.

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      • gkazakou schreibt:

        ich habe eine Diskussion über Mails abgelehnt, nicht im Kommentarstrang. Aber halte es bitte, wie du magst. Und ich halte es so, wie ich es mag. Liebe Grüße!

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      • kopfundgestalt schreibt:

        Bei Mails ist man geschützter das ist dann ein 1:1.
        Du dachtest vermutlich, ich könnte nicht gewichtige Argumente vorbringen?! Dem ist entschieden nicht so.

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    • gkazakou schreibt:

      Lieber Werner, mein „gefällt“ bezieht sich darauf, dass du dir die Mühe gemacht hast, das Urteil durchzulesen. Aber was nützt das Durchlesen, wenn du das Wesentliche nicht begreifen willst? Es handelt sich um ein Urteil, das dem KINDESWOHL dient und nicht den irgendwie gearteten Befindlichkeiten von uns Erwachsenen. Wenn du Angst vor Ansteckung hast, tue, was du für nützlich erachtest. Aber übe keinen Zwang aus auf Kinder, die nicht vor der Epidemie geschützt zu werden brauchen (oder hast du wissenschaftliche Expertisen, die das Gegenteil beweisen?). Das Kindeswohl steht über allen anderen Werten.

      Gefällt 6 Personen

      • Werner Kastens schreibt:

        Dito.
        Ich habe sehr wohl bis zum Ende gelesen, aber ich glaube nicht, dass das „Totschlagargument“ Kindeswohl dadurch erhärtet wird, dass man sagt:
        Zitat aus dem Weimarer Urteil „Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht.“
        Wenn auf der einen Seite darauf bestanden wird, dass der absolute wissenschaftliche Nachweis für den Nutzen von Abstand und Masken fehlt, dann sollte das auch für physisch, psychisch, pädagogisch und psychosozialen Fehl-Entwicklungen bzw. Schädigungen gelten.
        Das Kindeswohl wird hier wohl eher auf einen politischen Schild gehoben, der vollkommen vergisst, dass Kinder zwar vielleicht nicht so schnell an Covid erkranken, aber durchaus massiv potentielle Überträger sein können.

        Wir werden uns sicherlich nicht zerstreiten, liebe Gerda, aber ich sehe die Dinge wohl eher anders, wie viele meiner Freunde, die sich ebenso respektvoll verhalten und von denen ich keinen einen Dummkopf nennen möchte.

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    • gkazakou schreibt:

      Nein, lieber Werner, zerstreiten werden wir uns sicher nicht deswegen. Nur ein bisschen streiten. ich bin aufgewachsen in einer „Streitkultur“ – so nannte man das damals: sich die Köppe heiß reden, Argument gegen Argument stellen und wo sich Lücken in der Beweisführung ergaben, nachzuforschen, sich zu korrigieren … Aber nicht aus Höflichkeit und um niemandem wehzutun, aufzuhören, nach der Wahrheit zu suchen. Diese Streitkulltur fehlt mir gegenwärtig. Du nennst das Kindeswohl ein Totschlagargument, ich nenne es den Leitwert, an dem ich alles andere messe. Im übrigen heißt es abschließend im Urteil, dass nicht der Kläger nachweisen muss, ob er geschädigt wird, sondern der Beklagte muss nachweisen, dass die auferlegten Maßnahmen dem Ziel tatsächlich dienen und angemessen sind. Es geht immer um eine Abwägung zwischen Schaden und Nutzen. Die Gutachter wägen jede Maßnahme hinsichtlich des Nutzens und des Schadens ab – immer bezogen auf das Kindeswohl einerseits und die Bekämpfung der Epidemie andererseits -, sie machen das nicht pauschal, sondern sehr detailliert, und der Richter anerkennt diese Armumentation als berechtigt. Wenn du nicht einverstanden bist, müsstest du ihn im einzelnen widerlegen. Kannst du das?
      Was den respektvollen Umgang mit meinen Mitmenschen anbetrifft, so denke ich nicht, dass ich mir etwas vorzuwerfen habe. Im täglichen Verkehr mit den Menschen bin ich immer respektvoll, im Wort und in der Tat, und man begegnet auch mir mit Respekt (schau mal meinen heutigen Blogeintrag an). Hier im Blog bemühe ich mich auch darum, aber es gelingt beim diesem Thema nicht immer, und auch die, die hier kommentieren, lassen es manchmal an Respekt mir gegenüber fehlen.

      Respekt besteht nicht darin, lieber Werner, eine Maske zu tragen, in deren feuchten Lagen sich Bakterien und Viren aller Art ansammeln, die die Schüler dann in der Pause glücklich abnehmen und sich in der nächsten Unterrichtsstunde wieder vor den Mund stülpen. Vernunft und Respekt sind keine Gegensätze.

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  4. Leela schreibt:

    Habe es bei Melina schon geschrieben, was nutzt ein Gesetz aus Weimar, wenn sie beabsichtigen das Infektionsschutzgesetz dergestalt zu ändern, dass die Hoheit den Ländern entzogen wird.
    Immer wieder muss ich es sagen: ich liebe deine Bilder

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    • gkazakou schreibt:

      Liebe Leela, danke. Was hilfts? (Ist übrigens kein Gesetz, sondern ein Urteil) Zunächst einmal finde ich es einfach für meinen eigenen Kopf entlastend, wenn da ein Richter existiert, der eindringlich und detailliert darlegt, was ich dies ganze Jahr über schon denke und was mich quält. Ist er ein Verschwörungstheoretiker? Oder vielleicht doch nur ein denkender Mensch, der sich seine Menschlichkeit bewahrt hat?
      Sicher, auch andere haben dasselbe schon dargelegt: Ärzte, Lehrer, Krankenschwestern, Psychologen, Eltern. Sogar ein paar Politiker. Aber das Richteramt hat eben doch, trotz allem, eine größere Ausstrahlung.
      Mir ist klar, dass alles daran gesetzt wird, solche „Aussetzer“ der Unterdrückung zu beseitigen. Dennoch! Es wurde gewagt, es wurde gesagt!
      Bravo auch den Eltern, Gutachtern und Rechtsanwälten, die das durchgetragen haben und weiter durchtragen werden.

      B Brecht, Legende von der Entstehung des Buches Taoteking:

      (…)
      5
      Doch der Mann in einer heitren Regung
      fragte noch: „Hat er was rausgekriegt?“
      Sprach der Knabe: „Daß das weiche Wasser in Bewegung
      Mit der Zeit den harten Stein besiegt.
      Du verstehst, das Harte unterliegt.“

      (…)
      13
      „Aber rühmen wir nicht nur den Weisen
      Dessen Name auf dem Buche prangt!
      Denn man muß dem Weisen seine Weisheit erst entreißen.
      Darum sei der Zöllner auch bedankt:
      Er hat sie ihm abverlangt.“

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      • Leela schreibt:

        danke Gerda für diese schöne Antwort auf meinen etwas schnoddrigen Kommentar. Du hast Recht, man darf sich nicht entmutigen lassen. Besser nur Kleines zu erreichen als nichts. Für den Stein braucht man als Wasser allerdings schon sehr viel Geduld. Lachen musste ich über den Dank an den Zöllner. Stimmt, ohne ihn gäb`s kein Tao Te King. Liebe Grüße, Leela

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    • lachmitmaren schreibt:

      Die Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern sind im Grundgesetz geregelt. Zwar hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz im Bereich Gesundheitsschutz, aber nicht im Bereich der Bildungspolitik (und auch nicht des Gaststättenrechts, oder des Ladenschlusses). Es wird also aus meiner Sicht nicht ganz so einfach sein, eine bundesrechtliche Regelung zu treffen, da Regelungen zu den Schulen in die bildungspolitische und zu Lockdowns in sonstige Gesetzgebungskompetenz der Länder eingreifen, zumindest dürfte das juristisch angreifbar sein. Eine Rechtsverordnungsermächtigung für den Bundesgesundheitsminister ist vor diesem Hintergrund schon kompetenzrechtlich schwierig. Hinzu kommt, dass solche Ermächtigungen von Inhalt, Zweck und Ausmaß klar bestimmt sein müssen. Mit dem Wort „Inzidenzwert“ allein erreicht man das nicht. Das Wort müsste zumindest definiert werden, und das Urteil von Weimar hat da die Schwachstellen klar aufgedeckt – auch hinsichtlich des PCR-Tests.
      Dennoch wird die Gesetzesänderung natürlich kommen. Und bis dann endgültige gerichtliche Entscheidungen dazu getroffen werden, wird Zeit vergehen. Das ist es, was mir eigentlich Sorgen macht: Die Regelungen werden einfach erlassen, auch wenn sie juristisch noch so fragwürdig sind. Die Bürger müssen sich dann ihre Rechte mühsam wieder einklagen, und selbst wenn sie ein Gericht finden, wie das in Weimar, werden solche exzellent begründeten Entscheidungen als „Einzelfälle“ abgetan, die von „verirrten“ Richtern entschieden worden seien – und wieder neue Regelungen ähnlichen Wortlautes erlassen. „Rechtsstaat“ ging mal anders … .

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      • gkazakou schreibt:

        „natürlich …wird kommen“. Darum geht es, Melina, zu verhindern, dass das eben nicht natürlich ist. Und wenn es dennoch kommt, dass möglichst viele Menschen begreifen, was das für den Rechtsstaat bedeutet.

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  5. carpe noctem schreibt:

    Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

    Ausgehend von Erhebungen in Österreich, wo in Grundschulen keine Masken getragen werden, aber dreimal pro Woche flächendeckend Schnelltests vorgenommen werden, ergibt sich nach den Darlegungen des Gutachters Prof. Dr. Kuhbandner:

    100.000 Grundschüler müssten eine Woche lang sämtliche Nebenwirkungen des Maskentragens in Kauf nehmen, um nur eine einzige Ansteckung pro Woche zu verhindern.

    Dieses Ergebnis nur als unverhältnismäßig zu bezeichnen, wäre eine völlig unzureichende Beschreibung. Vielmehr zeigt sich, dass der diesen Bereich regulierende Landesverordnungsgeber in eine Tatsachenferne geraten ist, die historisch anmutende Ausmaße angenommen hat.

    https://www.docdroid.net/NClmHr3/amtsgericht-weimar-9-f-148-21-eao-beschluss-anonym-2021-04-08-pdf#page=7

    10.04.2021 · reitschuster.de

    Hammer-Urteil in Weimar: Keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

    Das Amtsgericht Weimar hat entschieden, dass die Pflicht zum Maskentragen, zum Einhalten von Mindestabständen und zu Schnelltests an Schulen eine Gefahr für das geistige, körperliche oder seelische Wohl des Kindes darstellen. Und zwar so gravierende, dass sich ohne ein Einschreiten eine erhebliche Schädigung von Kindern mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Der Richter erklärte in seiner Entscheidung: „Eine solche Gefährdung liegt hier vor. Denn die Kinder werden insbesondere durch die Pflicht, während der Schulzeit Gesichtsmasken zu tragen und Abstände untereinander und zu weiteren Personen einzuhalten, in ihrem geistigen, körperlichen und seelischen Wohl nicht nur gefährdet, sondern darüber hinaus schon gegenwärtig geschädigt. Dadurch werden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Das gilt insbesondere für das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2 Grundgesetz sowie für das Recht aus Artikel 6 Grundgesetz auf Erziehung und Betreuung durch die Eltern (auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und von Kindern zu tragender ‘Gegenstände‘).“ Das gesamte Urteil ( Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 ) umfasst 178 Seiten und ist eine Generalabrechnung mit den Corona-Vorschriften an Schulen. Sie finden es unter diesem Beitrag. (…)

    https://reitschuster.de/post/hammer-urteil-in-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

    10.04.2021 · CORONA DOKS

    Amtsgericht Weimar untersagt Masken, Mindestabstände und Schnelltests in Schulen

    Das Amtsgericht Weimar hat mit Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

    »…im Wege der einstweiligen Anordnung beschlossen:

    I. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird untersagt, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler folgendes anzuordnen oder vorzuschreiben:

    • im Unterricht und auf dem Schulgelände Gesichtsmasken aller Art, insbesondere Mund-Nasen-Bedeckungen, sog. qualifizierte Masken (OP- Maske oder FFP2-Maske) oder andere, zu tragen,

    • Mindestabstände untereinander oder zu anderen Personen einzuhalten, die über das vor dem Jahr 2020 Gekannte hinausgehen,

    • an Schnelltests zur Feststellung des Virus SARS-CoV‑2 teilzunehmen.

    II. Den Leitungen und Lehrern der Schulen der Kinder A, geb. am …, und B, geboren am …, nämlich der Staatlichen Regelschule X, Weimar, und der Staatlichen Grundschule Y, Weimar, sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen wird geboten, für diese und alle weiteren an diesen Schulen unterrichteten Kinder und Schüler den Präsenzunterricht an der Schule aufrechtzuerhalten.

    III. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Die beteiligten Kinder tragen keine Kosten. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die Beteiligten selbst.

    IV. Die sofortige Wirksamkeit der Entscheidung wird angeordnet.«

    (…) Update: In Kommentaren sind Zweifel an der Echtheit des Dokuments geäußert worden. Ich kann sie weder widerlegen noch verifizieren. Deshalb ziehe ich den Link bis zu einer Klärung zurück.

    Eine ausführliche Bewertung findet sich auf 2020news.de. (…)

    https://www.corodok.de/amtsgericht-weimar-masken/

    CORONA BLOG

    Gerichtsurteil Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

    Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte.

    Der langjährige Familienrichter Hans-Christian Prestien hat hierzu am 09.03.2021 angeregt. (…)

    Als Gutachterinnen waren die Hygieneärztin Prof. Dr. med Ines Kappstein – sie veröffentlichte auch die Studie: Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit – der Psychologe Prof. Dr. Christof Kuhbandner und die Biologin Prof. Dr. rer. biol. hum. Ulrike Kämmerer gehört worden.

    Bei dem Gerichtsverfahren handelt es sich um ein sogenanntes „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“, das eine Mutter für ihre zwei Söhne im Alter von 14 bzw. 8 Jahren beim Amtsgericht – Familiengericht – angeregt hatte. Sie hatte argumentiert, ihre Kinder würden physisch, psychisch und pädagogisch geschädigt, ohne dass dem ein Nutzen für die Kinder oder Dritte gegenüberstehe. Dadurch würden zugleich zahlreiche Rechte der Kinder und ihrer Eltern aus Gesetz, Verfassung und internationalen Konventionen verletzt. Den Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21 findest du (…)

    Im Urteil heisst es: „Ebenso sind ‚Fremdschutz‘ und die ‚unbemerkte Übertragung‘, womit das RKI seine ‚Neubewertung‘ begründet hat, nicht durch wissenschaftliche Fakten gestützt. Plausibilität, mathematische Schätzungen und subjektive Einschätzungen in Meinungsbeiträgen können bevölkerungsbezogene klinisch-epidemiologische Untersuchungen nicht ersetzen. Experimentelle Untersuchungen zur Filterleistung von Masken und mathematische Schätzungen sind nicht geeignet, eine Wirksamkeit im wirklichen Leben zu belegen. Die internationalen Gesundheitsbehörden sprechen sich zwar für das Tragen von Masken im öffentlichen Raum aus, sagen aber auch, dass es dafür keine Belege aus wissenschaftlichen Untersuchungen gibt. Vielmehr sprechen alle gegenwärtig verfügbaren wissenschaftlichen Ergebnisse dafür, dass Masken keinen Effekt auf das Infektionsgeschehen haben. Durchweg alle Publikationen, die als Beleg für die Wirksamkeit von Masken im öffentlichen Raum angeführt werden, lassen diese Schlussfolgerung nicht zu. Das gilt auch für die sog. Jena-Studie, wie die Gutachterin im Gutachten eingehend darlegt. Denn bei der Jena-Studie – wie die große Mehrheit der weiteren Studien eine auf theoretischen Annahmen beruhende rein mathematische Schätzungs- oder Modellierungsstudie ohne reale Kontaktnachverfolgung mit Autoren aus dem Bereich der Makroökonomie ohne epidemiologische Kenntnisse – bleibt, wie von der Gutachterin detailliert erläutert, der entscheidende epidemiologische Umstand unberücksichtigt, dass die Infektionswerte bereits vor Einführung der Maskenpflicht in Jena am 6. April 2020 (etwa drei Wochen später im ganzen Bundesgebiet) deutlich zurückgingen und es bereits Ende März 2020 kein relevantes Infektionsgeschehen in Jena mehr gab.”

    Die Masken sind nicht nur nutzlos, sie sind auch gefährlich, urteilt das Gericht: „Jede Maske muss, wie die Gutachterin weiter ausführt, um prinzipiell wirksam sein zu können, richtig getragen werden. Masken können zu einem Kontaminationsrisiko werden, wenn sie angefasst werden. Sie werden aber von der Bevölkerung zum einen nicht richtig getragen und zum anderen sehr häufig mit den Händen berührt. Das ist ebenso bei Politikern zu beobachten, die im Fernsehen zu sehen sind. Der Bevölkerung wurde nicht beigebracht, Masken richtig zu benutzen, es wurde nicht erklärt, wie man sich unterwegs die Hände waschen soll bzw. wie eine effektive Händedesinfektion durchgeführt wird. Es wurde ferner nicht erklärt, warum die Händehygiene wichtig ist und dass man darauf achten muss, sich mit den Händen nicht an Augen, Nase und Mund zu fassen. Die Bevölkerung wurde mit den Masken quasi allein gelassen. Das Infektionsrisiko wird durch das Tragen der Masken nicht nur nicht gesenkt, sondern durch die inkorrekte Handhabung der Maske noch gesteigert. Die Gutachterin legt dies in ihrem Gutachten ebenso eingehend dar wie den Umstand, dass und aus welchen Gründen es „wirklichkeitsfremd“ ist, den angemessenen Umgang der Bevölkerung mit Masken zu erreichen.”

    Die Übertragung von SARS-CoV-2 durch ‚Aerosole‘, also durch die Luft, ist medizinisch nicht plausibel und wissenschaftlich unbewiesen. Sie stellt eine Hypothese dar, die hauptsächlich auf Aerosol-Physiker zurückgeht, die der Gutachterin zufolge nachvollziehbarerweise von ihrem Fachgebiet her medizinische Zusammenhänge nicht beurteilen können. Die ‚Aerosol‘- Theorie ist für das menschliche Zusammenleben außerordentlich schädlich und führt dazu, dass sich Menschen in keinem Innenraum mehr sicher fühlen können, und manche fürchten sich sogar außerhalb von Gebäuden vor einer Infektion durch ‚Aerosole‘. Zusammen mit der ‚unbemerkten‘ Übertragung führt die ‚Aerosol‘-Theorie dazu, dass in jedem Mit-Menschen ein Infektionsrisiko gesehen werden kann.

    Die geänderten Einlassungen der Politik zu Masken, erst Stoffmasken in 2020, dann seit Anfang 2021 entweder OP-Masken oder FFP2-Masken, lassen jede klare Linie vermissen. Auch wenn OP-Masken und FFP-Masken beides medizinische Masken sind, haben sie unterschiedliche Funktionen und sind deshalb nicht austauschbar. Entweder hat die Politik, die diese Entscheidungen getroffen hat, selbst nicht verstanden, wozu welcher Maskentyp sich prinzipiell eignet, oder es kommt ihr darauf nicht an, sondern nur auf den symbolischen Wert der Maske. (…)

    Amtsgericht Weimar, Beschluss vom 08.04.2021, Az.: 9 F 148/21

    file:/// C:/ Users/H1RB96~1/ AppData/Local/ Temp/ Amtsgericht_Weimar_Beschluss.pdf

    https://corona-blog.net/2021/04/10/gerichtsurteil-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/

    10.04.2021 · 2020 NEWS · 2020news.de

    Sensationsurteil aus Weimar: keine Masken, kein Abstand, keine Tests mehr für Schüler

    April 10, 2021

    Am 8. April 2021 hat das Familiengericht Weimar (…)

    https://2020news.de/sensationsurteil-aus-weimar-keine-masken-kein-abstand-keine-tests-mehr-fuer-schueler/


    STOP COVAX · Stoppt den unnötigen und gesundheitsschädlichen oder tödlichen gentherapeutischen Großversuch sogenannter Impfungen gegen Coronaviren

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  6. Meine Güte, es ist unglaublich was die Mehrheit bereit ist hinzunehmen und auch noch härteres Vorgehen fordert! Die Strategie ANGST ist mega erfolgreich! Dabei gibt es soviel wirklich gute Aufklärung, die man ebenfalls nochmals gegen prüfen kann! ABER, all daß zählt nicht mehr! Haben denn alle schon einen Chip im Kopf!🤔🙈🙆‍♀️

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    • gkazakou schreibt:

      Ja Babsi, ich versteh es auch nicht. Aber wer sich schon morgens, bevor er richtig wach ist, und abends, bevor er schlafen geht, die offiziellen Nachrichten reinzieht, in denen man nur Masken sieht und Schauerliches hört über Inzidenzien (was ist das?), Infektionen (?), Gestorbene (im Zusammenhang mit…), Shut downs und Erfolgsgeschichten von Impfkampagnen (wer impft schneller? Impfdiplomatie, Impfreisen, rückläufige „Fallzahlen“) – ……………..Hypnos heißt auf griechisch Schlaf. Die Menschen sind wie unter Hypnose gesetzt.

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  7. monimonikablog schreibt:

    Danke Gerda für den Beitrag!! ♥

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